Achtung alle Studierenden (ausschließlich BA Soziologie 100 %), die weiter nach der alten PO studieren möchte müssen dies beantragen!! Wer also nach der alten Regelung weiter studieren möchte, sollte zeitnah (bis Anfang November) einen Antrag stellen! Den Antrag findet ihr hier.
Was ändert sich?
Für alle nach dem 1. September 2012 eingeschriebenen Studierenden gilt die geänderte Prüfungsordnung.
Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits für diesen Studiengang eingeschrieben waren, können auf Antrag noch bis zu drei Jahre nach den bisherigen Regelungen studieren. Das heißt für diejenigen, dass sie, sofern sie es möchten, ihr Studium nach der bisherigen Prüfungsordnung fortführen und innerhalb der nächsten drei Jahre abschließen können.
Wesentliche Änderungen betreffen
1. § 1 der Prüfungsordnung: Hier werden nun kompetenzorientierte und übergreifende Qualifikationsziele expliziert. Dies soll die Orientierung im Studium verbessern und die Ziele eines Abschlusses im Fach Soziologie klarer herausstellen.
2. die Anhänge zur Prüfungsordnung, welche die zu studierenden Module und den Studienverlauf abbilden. Wesentliche Veränderungen betreffen die Module
a. BASoM 7 Interdisziplinäre Institutionenanalyse: dieses Modul entfällt als selbständiges Modul, es wird überführt in das Interdisziplinäre Wahlmodul (s.u.).
Durch den Wegfall von Modul 7 verändern sich die Modulnummern der nachfolgenden Module:
aus dem bisherigen Modul 8 wird Modul 7, aus dem bisherigen Modul 9 wird Modul 8, etc.
b. BASoM 1 Grundlagen der Soziologie: Im Teilmodul II müssen nun 2 Seminare absolviert werden. Die zu erwerbenden Leistungspunkte im Modul 1 erhöhen sich damit auf 20 LP.
c. BASoM 5 Methoden der empirischen Sozialforschung und Statistik: das Teilmodul 5.4. Qualitative Sozialforschung wird als Pflichtmodul neu eigeführt. Die zu erwerbenden Leistungspunkte im Modul 5 erhöhen sich damit auf 22 LP.
d. BASoM 10 Interdisziplinäres Wahlmodul: als Teilmodul 10.1 wird Interdisziplinäre Institutionenanalyse als Pflichtleistung mit einem Umfang von 6 LP neu eingeführt. Als Teilmodul 10.2 wird der Anteil der in den Nachbardisziplinen der Fakultät (Politische Wissenschaft und/oder Politische Ökonomik) zu erwerbenden Leistungspunkte von 20 auf 12 LP reduziert. Im Teilmodul 10.3 sollen aus dem Lehrangebot der Universität 18, statt bisher 16 LP nach freier Wahl erworben werden.
Alle Studierenden im BA-Studiengang Soziologie sind hiermit aufgefordert, die geänderte Prüfungsordnung zur Kenntnis zu nehmen, insbesondere diejenigen, für die ein Antrag auf Beibehaltung der bisherigen Regelungen für ihr Studium in Frage kommt.
Bei Fragen zur geänderten Prüfungsordnung wenden Sie sich bitte an die Prüfungsverwaltung: Frau Ponier-Kröhl oder die Fachstudienberatung: Herrn Dr. Stefan Bär.